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Dagmar Hohnecker

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Die neuen Rentenbescheide - Aberkennung von Ausbildungszeiten

Artikel vom 07.12.2008

Derzeit verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund wieder Bescheide, die eine nicht unerhebliche Auswirkung auf den Versicherungsverlauf haben. Insbesondere für Frauen mit Studium über den 2. Bildungsweg. Es handelt sich dabei um die Aberkennung von Ausbildungszeiten, die vor dem 17. Lebensjahr liegen.

Ein Fall aus der Praxis:
1966 - Geburtsjahr
1982 - Abschluss der Realschule
1984 - Ausbildung zur Physikalisch Technischen Assistentin an einer Berufsfachschule
1984 - Gleichzeitiger Erwerb der Fachhochschulreife
1989 - Abschluss des Studiums (Diplom)

Was passiert? Die Zeit der Berufsausbildung (1982 - 1983) wird mit einem lapidaren Schreiben zur Kontenfeststellung und dem Hinweis, die Schulzeit liegt vor dem 17. Lebensjahr, aberkannt. Dass es sich dabei um eine 2jährige Berufsausbildung handelt, wird schlichtweg ignoriert.

Dabei erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrem Flyer "Die neue Rente - Was ändert sich für mich?" (S. 13) ausdrücklich, dass die Zeiten für eine Fachschulausbildung nicht betroffen wären.

Insbesondere betrifft diese Änderungen Frauen mit Realschulabschluss, die sich für eine Berufsausbildung an einer Fachschule entschieden haben und diese Ausbildung nach ihrem Schulabschluss im Alter von 16 Jahren begonnen haben.

Was können Sie tun? Legen Sie in jedem Fall Widerspruch ein.

Wie weit sind wir in unserer Gesellschaft mit der Gleichstellung von Mann & Frau gekommen - nur weil Mädchen ihren Schulabschluss früher in der Tasche haben als Jungs, zielstrebig eine Ausbildung beginnen und abschließen, dann ihre gesellschaftliche Pflicht mit Nachwuchs dokumentieren müssen (bei der gleichzeitigen Ausübung ihres Berufes gelten sie selbstverständlich als "Rabenmütter"), grundsätzlich weniger Entgelt enthalten als Männer und jetzt dafür noch zusätzliche Abstriche bei der Rente machen müssen?

Informieren Sie sich immer zeitnah über die Änderungen. Eines Tages mag dort vielleicht drin stehen, dass Ihre Berufsausbildung (auch als Mann!) aberkannt wird, weil diese vor Ihrem Renteneintrittsalter lag.
(DHOH)